Bayerische Sargpflicht- dicke Bretter zu bohren
In Bayern liegt alles im (S)arg(en)
Der Tod von nahe stehenden Menschen ist zu keinem Zeitpunkt etwas Leichtes. Wir alle fürchten uns vor diesem Augenblick, wenn geliebte Menschen von uns gehen müssen und ihre “letzte Reise” antreten. Und auch all die Tätigkeiten, die damit im Zusammenhang stehen, fallen uns immer wieder schwer.
Dazu gehört auch in Bayern die verpflichtende Auswahl eines Sarges. Denn im Freistaat darf man die letzte Reise nur antreten, wenn dies in einem Sarg geschieht. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der letzte Wille des verstorbenen Angehörigen vielleicht eine Seebestattung beinhaltet oder eine Urnenbestattung. Oder man aus atheistischen oder glaubensbedingten Gründen eine andere Form der Bestattung wünscht.
Vor der bayerischen Sargpflicht sind alle Menschen gleich.
Man könnte hier vielleicht anfügen, dass es schön wäre, wenn auch bei anderen Themen dieser Gleichheitsgrundsatz so eisern und vehement von der bayerischen Staatsregierung verteidigt werden würde. Mit einem Blick auf tagespolitische Geschehnisse, wie aktuell die Koalitionsverhandlungen in Berlin, wird allerdings klar, dass dies mitunter leider nur ein (frommer) Wunsch ist.
Aber zurück zum eigentlichen Thema.
Dicke Bretter
Die Sargpflicht gibt es deutschlandweit nur noch in 3 Bundesländern, darunter eben auch in Bayern. Alles anderen Bundesländer, auch christlich geprägte wie Baden-Württemberg, haben wohl verstanden, dass eine Pflicht dazu einer modernen und aufgeklärten Gesellschaft nicht zwingend zuzumuten bzw. zuträglich ist.
Doch warum hält man dann so sklavisch daran fest? Also hier. In Bayern.
Bereits seit mehreren Jahren wird über dieses Thema in Bayern diskutiert. Dabei erweist sich die CSU als ziemlich dickes Brett, welches die Befürworter der Lockerung dieser Regel bohren müssen.
Bislang vergeblich. Auch heute wurde im Innenausschuss des bayerischen Landtags dieses Thema wieder eingebracht.
Vor Wochen bereits gab die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Hummel zu Protokoll:
„In Bayern gibt es eine gewachsene Bestattungskultur – dazu gehört die christliche Tradition einer Sargpflicht. Diese Tradition wollen wir auch künftig erhalten“
Was natürlich die Frage aufwirft, ob diese christliche Tradition in anderen Bundesländern nicht vorhanden war. Und wenn doch, warum hat man sich in diesen dann dennoch für die Aufhebung der Sargpflicht entschieden? Fragen, auf die wir sicher von Frau Hummel keine zufriedenstellenden Antworten erhalten werden. Denn im Zweifel gilt in Bayern vielleicht ohnehin die Maxime: “Mia san mia”
Ohne Bretter
Dabei befürworten die Aufhebung der Sargpflicht neben einem großen Teil der Bevölkerung auch Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche. Und diesen wird man sicherlich nicht unterstellen wollen, dass ihnen christliche Traditionen egal sind.
Jetzt könnte man ja vermuten, dass es neben der “christlichen Tradition” auch noch andere, also wichtige, Gründe geben könne. Zum Beispiel die Frage der Hygiene.
Allerdings hat auch das Landesgesundheitsamt mit alternativen Bestattungsformen kein Problem. Denn mit einer richtigen Grabanlage gäbe es, auch ohne Bretter, keine hygienischen Bedenken.
Und es wird auch aus den anderen 13 Bundesländern genügend weitere Gründe geben, warum man trotz (christlicher) Traditionen von der Sargpflicht Abstand genommen hat.
Ob hier der letzte Wille des Verstorbenen eine Rolle spielt, oder glaubensbedingte Bestattungsriten (zum Beispiel im Leinentuch) lassen wir an dieser Stelle dahingestellt sein.
Teure Bretter
Vielleicht spielen aber auch ganz andere bzw. weitere Gründe eine Rolle, die sich uns auf den ersten Blick nicht erschließen. Manchmal hat man ja selbst auch das sprichwörtliche “Brett vorm Kopf”.
Vielleicht hilft uns hier die Sichtweise der bayerischen Bestatter weiter.
Diese sehen, nicht völlig überraschend, die Abschaffung der Sargpflicht ebenso kritisch wie die bayerische Staatsregierung. Natürlich werden in ausführenden Begründung einige “Gründe” genannt, die aus Sicht der Bestatter für eine Sargpflicht sprechen. Dort wird beispielsweise neben einer “besseren Überführung” auch ein “besserer Zersetzungsprozess” angeführt.
Wie sich bei einer Feuerbestattung, bei der der Sarg ja auch Pflicht ist, der “Zersetzungsprozesse” durch einen Sarg noch optimieren lässt wird allerdings wahrscheinlich ein Geheimnis der bayerischen Bestatter bleiben.
Auf einen Grund gehen allerdings die Bestatter nicht ein. Einen sehr profanen. Gar nicht so christlichen-traditionellen.
Daher nehmen wir ihn einfach in die Liste der Gründe mit auf.
Ein Sarg ist ein wesentliches Element der Bestattungskosten. Und ein ziemlich teures obendrein. Dies verdeutlicht nachfolgende Grafik.
Natürlich variieren die Preise auch noch je nach Region. Doch eines wird sehr schnell deutlich. Die reinen Sargkosten belaufen sich in allen Varianten auf ~50% der Bestatterleistungen.
Unter diesen Umständen ist es natürlich sehr naheliegend, dass aus Sicht der bayerischen Bestatter die Sargpflicht noch auf sehr lange Zeit erhalten bleiben möge.
Ob dies letztendlich auch in den Überlegungen der bayerischen Staatsregierung und ihrer brettharten Haltung zur Sargpflicht eine Rolle spielt, will ich weder vermuten noch unterstellen.
Mit oder ohne Sarg …
ist eine Entscheidung, die jeder Angehörige selbst treffen sollte. Es gibt sehr viele Menschen, denen das Aufbahren und die Bestattung im Sarg wichtig ist. Ob aus traditionellen Gründen, aus Glaubensgründen oder anderen Gründen.
Dies ist ohne Einschränkungen zu respektieren.
Es gibt aber auch sehr viele Menschen, die aus guten Gründen auf einen Sarg verzichten wollen.
Und auch das ist aus meiner Sicht ohne Einschränkungen zu respektieren.
Insofern kann man an die bayerische Staatsregierung nur appellieren, den Menschen die Freiheit der Entscheidung zu lassen, wie sie ihre verstorbenen Angehörigen zur letzten Ruhe betten wollen.