Pietätlosigkeit ala CDU … oder Finger weg vom Patientengeheimnis !
Man mag es kaum glauben.
Das grauenvolle Unglück über den französischen Alpen hat sich nicht nur zu einem absoluten Tiefpunkt journalistischer Sorgfalt und der unabhängigen Berichterstattung entwickelt. Vielmehr versuchen jetzt, neben den obligatorischen Bild-Erschleichern, einige Abgeordnete aus diesem tragischen Vorfall persönliche Aufmerksamkeit zu ziehen. Und so mutet der heutige Vorstoß des CDU-Abgeordneten und Mitglied im Verkehrausschuss, CDU-Verkehrsexperte Dirk Fischer, nicht nur pietätlos an, sondern auch völlig absurd.
Wir erinnern uns: Die Unglücksursache beruht lediglich auf bisherigen Vermutungen und Auswertungen eies Flugschreibers. Zu einer endgültigen Klärung bedarf es der Daten des zweiten Flugschreibers, der bis dato aber unauffindbar ist. Dennoch steht für die Presse bereits fest, dass der Co-Pilot der allein Schuldige an diesem Vorfall ist. Und schon beginnen die Mühlen der Justiz und der versammelten Pressemeute zu mahlen. Das sich nun auch noch unbedarfte Abgeordnete in die sehr polemisch gehaltene Berichterstattung einklinken ist allein schon starker Tobak.
Dass nun aber auch noch versucht wird, das Patientengeheimnis durch die Hintertür und in der allgemeinen Betroffenheit ob des Unglücks abzuschaffen, das ist schon eine Frechheit sondersgleichen. Selbst der unbedarfteste CDU-Politiker dürfte sich daran erinnern, dass wir einige Gesetze in diesem Land aus gutem Grund haben. Allgemein im Bereich das Datenschutzes, und insbesondere beim Patientengeheimnis, legen wir bei der Schutzwürdigkeit der Daten, und damit verbunden der Schweigepflicht des Arztes, sehr hohe Maßstäbe an.
Ein Beispiel dafür sind die Bestimmungen zur Datensicherheit nach § 9 Bundesdatenschutzgesetz. Danach sind Datensicherheitsmaßnahmen nur erforderlich, wenn ihr Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht. Eine solche Einschränkung kennt das Patientengeheimnis nicht, weshalb im Titel dieses Beitrages zu Recht formuliert ist: Rechtmäßigkeit geht vor Wirtschaftlichkeit. Ein anderes Beispiel sind die Bestimmungen zur zweckändernden Datennutzung in § 14 Bundesdatenschutzgesetz, die viele Ausnahmen von der Zweckbindung enthalten, die nach § 203 Strafgesetzbuch nicht zulässig sind. Das Patientengeheimnis ist also wesentlich strenger als das allgemeine Datenschutzrecht. Probleme mit “dem Datenschutz” sind also in Wirklichkeit Probleme mit dem Patientengeheimnis, das Ärzte seit Jahrhunderten zu beachten haben.
Umso erstaunlicher ist der oben zitierte Vorschlag, das Patientengeheimnis mal eben im Vorbeigehen aufzuheben. Natürlich nur für bestimmte, besonders sensible, Personengruppen. Wie die Piloten eben. Natürlich lässt sich dies dann nach Gusto erweitern, denn auch ein Lokführer hat eine enorme Verantwortung für die ihm anvertrauten Fahrgäste. Oder ein Straßenbahnfahrer. Oder ein Busfahrer. Oder einem Techniker in einem Atomkraftwerk ?
Wer sagt uns denn, wo die Liste der Berufe endet, bei denen ein Arzt dann quasi gezwungen wird, die hochsensiblen Gesundheitsdaten mal eben an eine Virma zu übersenden. Bei der gegenwärtigen politischen Agenda der CDU liegt der Schluss nahe, dass es dann bis auf CDU-Abgeordnete niemanden mehr geben wird, dessen Daten beim Arzt sicher und unter Verschluss sind.
Denn genau das bedeutet nämlich dieser Vorschlag in der Konsequenz. Eine Abschaffung des Patientengeheiminsses, eine Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht zugunsten einer polemischen Forderung eines ahnungslosen CDU-Politikers und einen weiteren Eingriff in unsere Grundrechte. Insofern reiht sich dieser Vorschlag nahtlos in die bisherigen CDU-Vorschläge ein, die gerade im Bereich des Schutzes der persönlichen Daten nur ein Ziel haben:
Denn völligen Verzicht auf Grundrechte der Bürger und eine lückenlose Überwachung.
Bei der “Aufarbeitung” der bisherigen Ursachen des Unglücks wurde berichtet, dass der Co-Pilot offensichtlich an psychischen Störungen litt, die allerdings bei keinem der durchgeführten Tests offenkundig wurden. In diesem Atemzug wurde dann gefordert, dass diese Tests öfter erfolgen müssen, damit das Risiko für die Passagiere minimiert werden können. Und natürlich die Daten weitergegeben, an den Arbeitgeber.
Im diesem Kontext, und angesichts des oben benannten Abgeordneten, möchte ich diese Vorschlag aufgreifen. Nein, nicht bezüglich der Piloten.
Sondern vielmehr gilt es einen regelmäßigen Test für alle (CDU)Politiker einzuführen und zu prüfen, ob sie in der Lage sind, das Amt eines Abgeordneten (oder eines Ministers?) weiterhin ausführen zu können, ohne ihrem “Arbeitgeber ” Schaden zuzufügen. Diese Ergebnisse sind dann zu veröffentlichen.
Ohhh, ein Aufschrei aus der CDU?
Darf ich die Herren Abgordneten daran erinnnern das sie genau das für die Piloten fordern?
Darf ich die Herren Abgeordneten daran erinnern, dass wir, das Volk, ihr Arbeitgeber sind ?
Also warum dann nicht diesen psychologischen Test einführen und die Ergebnisse veröffentlichen?
Es geht doch nur darum, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden.
Und dagegen kann nun niemand wirklich etwas haben.
Oder doch ?