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Das Leistungsschutzrecht nützt niemandem

Diesen Artikel habe ich für die Piratenhomepage geschrieben. Der Vollständigkeit halber auch in meinem Blog.

Das Leistungsschutzrecht, das noch von der schwarz-gelben Bundesregierung gegen jede Vernunft und massive Widerstände beschlossen wurde, wird nun auch zum Bumerang für die in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage.

Denn nicht ganz unerwartet hat der Suchmaschinenanbieter Google angekündigt, ab dem 09. Oktober 2014 die sogenannten „Snippets“ aus den Ergebnissen seiner Suche zu entfernen. Google hat das aus ähnlichem Anlass bereits in Belgien so praktiziert, allerdings noch eine Spur härter, da dort dann alle Suchergebnisse ausgeblendet wurden.

Dasselbe tun übrigens auch die Portale der Telekom, Web.de und GMX.de. Stößt man hier die Suche an, wird man bestimmte Angebote und Verlagen nicht mehr finden.

Dunkle Erinnerungen

Unser Artikelbild zeigt eine Demonstration gegen das LSR, die die Digitale Gesellschaft am 1.3.2013 organistert hatte – drei Wochen bevor das Gesetz ohne Gegenwehr der SPD den Bundesrat passierte. Die scheinbare Ablehnung durch Peer Steinbrück erwies sich leider als Papiertiger im Angesicht der anstehenden Bundestagswahl.
–Red.

Das Anfang letzten Jahres beschlossene Leistungsschutzrecht sollte diese Verlage davor schützen, dass urheberrechtlich geschütztes Material in den Google-Ergebnissen – und insbesondere auch bei Google-News – angezeigt wird. Allerdings betrifft dies nicht nur Google, sondern auch alle anderen Portale, die auf diese Art und Weise Nachrichten in einer stark verkürzten Form aus Schlagzeile und kurzem Anrisstext anbieten. Nicht zu vergessen natürlich auch entsprechende Apps, die auf dem Smartphone eine analoge Funktion bereitstellen.

Hintergrund der Gesetzesvorlage waren die eingangs genannten Befürchtungen der Verlage, dass urheberrechtlich geschützes Material durch Google kostenfrei und ohne Erlaubnis genutzt wird. Dabei hat man wissentlich die Tatsache ausgeblendet, dass allein dieser Suchmaschinenbieter mit rund vier Milliarden Suchanfragen täglich genau diesen Verlagen kostenlos Besucher zuführte – die Besucher, die dann die kompletten Artikel auf der Webseite der Verlage gelesen haben. Das waren die Webseiten, mit denen die in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage durch Werbung nicht wenig Geld verdient haben. Aber – so vermutlich der Gedankengang – man kann und darf ja auch noch mehr verdienen wollen.

Ein Bumerang

Man kann natürlich die Hand beißen, die einen füttert. Dann darf man sich aber auch nicht wundern, wenn diese Hand zurückgezogen wird.

Der Schritt, den die Suchmaschinen- und Portalanbieter gehen, ist nämlich angesichts der Gesetzeslage durchaus nachvollziehbar: Das Gesetz erzeugte auf Grund der handwerklichen Fehler – oder der völligen Hörigkeit des Gesetzgebers gegenüber den Verlagen – bei den Suchmaschinen- und Portalbetreibern eine maximale Rechtsunsicherheit. So definiert das Gesetz z.B. nicht, ab welcher Anzahl an Worten denn eine Rechteverletzung vorliegt – geradezu eine Einladung für drohende und tatsächliche juristische Streitigkeiten. Auch die großspurig durch die SPD im Koalitionsvertrag angekündigte Evaluation blieb aus.

Auf der anderen Seite blieben allerdings auch die erhofften Mehreinnahmen bei den Verlagen aus. Damit kennt das Leistungsschutzrecht bereits zwei Verlierer – gesetzlich verordnet.

Noch viel gravierender ist allerdings, dass durch den Schritt von Google – dem weitere Anbieter wie Bing oder Yahoo folgen werden – die Suche nach relevanten Informationen im Internet weiter eingeschränkt wird. Die Freiheit der Informationen im Internet, welche durch das Urteil des EuGH zum „Recht auf Vergessen“ bereits stark beschnitten wurde, erfährt dadurch einen weiteren herben Dämpfer, da hier nicht „nur“ einzelne Seiten aus den Suchergebnissen verschwinden, sondern großräumig die Beiträge ganzer Medien.

Damit schränkt das Leistungsschutzrecht die Suche nach Informationen ganz unmittelbar und unerwartet massiv ein.

Ein Armutszeugnis für die Demokratie

Die ganze Misere zeigt eines ganz deutlich: Das Leistungsschutzrecht ist kein bedachter Schritt auf einem Weg in die Zukunft – kein Baustein einer „Digitalen Agenda“, die die Medienwelt fit machen soll fürs digitale Zeitalter. Das Leistungsschutzrecht ist schlicht ein Einknicken vor dem Interesse großer Verlage, überkommene Vermarktungskonzepte des 20. Jahrhunderts in eine neue Zeit hinüberzuretten. Das alleine wäre schon schlimm genug. Wenn allerdings aufgrund reiner Klientelpolitik wesentliche Grundrechte – wie in diesem Fall die Informationsfreiheit – eingeschränkt werden, dann kann man nur angstvoll in die Zukunft schauen, was die „Digitale Agenda“ demnächst noch so alles für uns bereithält. Wir hatten nicht wirklich zukunftsträchtige Ansätze erwartet, aber Kollateralschäden am Grundgesetz hätten es nun auch nicht sein müssen.

Auf der anderen Seite wird gerade am Leistungsschutzrecht sehr deutlich, dass die antiquierten Regelungen des Urheberrechts dringend einer grundlegenden Reform und Transformation in das 21. Jahrhundert benötigen. Eine wirkliche „Digitale Agenda“ wäre mehr als notwendig. Eine, die die Gesellschaft und die Wirtschaft ins digitale Zeitalter führt, den Übergang gestaltet und die neuen Möglichkeiten zu unser Aller Vorteil nutzt.

Und nicht nur, weil dies eben nicht passiert, sondern auch angesichts des offenbaren Versagens z.B. der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, die Sichtweise der VG Media völlig unkritisch unterstützt, könnte man fast ein bisschen schadenfroh daneben stehen, wenn die Protektionsmaßnahme jetzt so unverhohlen zurückschlägt.

Doch Schadenfreude ist völlig fehl am Platze: Denn natürlich ist es notwendig, auch die Leistungen der Verlage und Redaktionen sinnvoll zu schützen, soweit sie die notwendige  Schöpfungshöhe erreichen. Um hier allerdings eine faire Regelung zu finden, bräuchte man eine Vision davon, wie es sein soll und dürfte nicht der Hörigkeit gegenüber Medienhäusern erliegen.

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