• Bayern,  Gesellschaft

    Bayerische Sargpflicht- dicke Bretter zu bohren

    In Bayern liegt alles im (S)arg(en) Der Tod von nahe stehenden Menschen ist zu keinem Zeitpunkt etwas Leichtes. Wir alle fürchten uns vor diesem Augenblick, wenn geliebte Menschen von uns gehen müssen und ihre “letzte Reise” antreten. Und auch all die Tätigkeiten, die damit im Zusammenhang stehen, fallen uns immer wieder schwer. Dazu gehört auch in Bayern die verpflichtende Auswahl eines Sarges. Denn im Freistaat darf man die letzte Reise nur antreten, wenn dies in einem Sarg geschieht. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der letzte Wille des verstorbenen Angehörigen vielleicht eine Seebestattung beinhaltet oder eine Urnenbestattung. Oder man aus atheistischen oder glaubensbedingten Gründen eine andere Form der Bestattung wünscht.…