Datenschutz,  Social Media

Datenschutzbestimmungen in sozialen Netzwerken – geht´s auch einfacher ?

Hm, gerade eben bin ich mal einfach so am surfen und bin wirklich gewillt mir die Datenschutz- und Nutzungsbedingungen durchzulesen, die man bei den unterschiedlichen Netzwerken so finden kann.

Sonst bin ich eher auch einer derjenigen, die AGB oder Geschäftsbedingungen oder Nutzungsbedingungen mal eben von ganz oben nach ganz unten ohne Lesen durchscrollt um endlich den Haken bei  “ich stimme zu” setzen zu können.
Nein, nicht aus purer Faulheit. Sondern einfach weil man teilweise für die Kenntnisnahme und vor allem das Verstehen einiger Passagen am besten einen Rechtsanwalt in seinem Bekanntenkreis haben sollte.

Zurück zu den Netzwerken. Ich denke es wird vielen Nutzern so gehen, dass man unabhängig der persönlichen Einstellung zum Datenschutz natürlich von den wichtigen Bestimmungen der einzelnen Seiten gern Kenntnis nimmt. Allerdings gestaltet sich dies nicht nur dahingehend schwierig diese immer gleich zu finden. Vielmehr erschlägt einen die Masse, die Komplexität, das Vorhandensein für viele Rechtsbegriffe und auch die Zerstückelung in Einzelseiten die man lesen muss.
Sicher, durch rechtliche Vorgaben sollen und müssen einige Punkte definitiv durch den Anbieter dem Nutzer zur Kenntnis gebracht werden. Aber geschieht dies auch in einer für den Nutzer halbwegs transparenten und verständlich Form ?

Schauen wir uns daher einmal die bekanntesten Netzwerke wie Facebook, Google und XING an.

Facebook
Es erfordert schon einige Klickerei um die zusammenhängenden Bestimmungen zu finden. Wenn man fündig wird erwarten einen bei Facebook bei den AGB (Nutzungsbedingungen) sage und schreibe 4727 Wörter (~34.000 Zeichen) die erst einmal verdaut werden wollen.
Darin finden wird, um mal bei dem Thema Verständlichkeit des Ganzen zu bleiben folgende Passage

“Du kannst außerdem jederzeit dein Konto löschen oder deine Anwendung deaktivieren. In all diesen Fällen wird diese Erklärung beendet, wobei die folgenden Bestimmungen ihre Gültigkeit beibehalten: 2.2, 2.4, 3-5, 8.2, 9.1-9.3, 9.9, 9.10, 9.13, 9.15, 9.18, 10.3, 11.2, 11.5, 11.6, 11.9, 11.12, 11.13 und 15-19.”

Also selbst beim besten Willen ist am Bildschirm einen Hin- und Herspringerei nicht dazu angetan, mir die fraglichen Passagen erneut aufzurufen um zu sehen, was dann doch nicht gelöscht wird.
Wer nun denkt das war es schon, der hat schlicht und ergreifend die Datenschutzhinweise/-bestimmungen vergessen. Hier erwarten den Nutzer 9128 Wörter (~67.000 Zeichen). 
Das Ganze erstreckt sich dann im Ausdruck bei Schriftgröße 9 auf über 13 Seiten, bei Gebrauch von Schriftgröße 12 (normal lesbar) wächst das Ganze dann schon auf 22 Seiten an. Spätestens an diesem Punkt hat man als Nutzer eigentlich nur noch einen Wunsch: Ganz nach unten scrollen und zustimmen bzw. einfach mal das Fenster schließen. Zumal dann auch in dieser Bereich Passagen zu finden sind, die man als “normalsterblicher Anwender” nur mühsam verstehen kann. Beispiel:

“Aber denke daran, dass die Anwendungen gegebenenfalls weiterhin Zugriff auf deine Daten haben können, wenn die Personen, mit denen du teilst, sie ebenfalls verwenden. Wenn du eine Anwendung entfernt hast und möchtest, dass die Informationen, die du schon mit ihr geteilt hast, gelöscht werden, solltest du die Anwendung kontaktieren und sie bitten, die Informationen zu löschen”

Google/G+
Auch hier erwarten uns 2 Dokumente denen wir unsere geschätzte Aufmerksamkeit zuwenden sollen.
Im Vergleich zu Facebook ist Google sehr sparsam, denn wir müssen bei den Nutzungsbedingungen lediglich ~1600 Wörter zur Kenntnis nehmen (~12.000 Zeichen). Das ist im Vergleich zum blauen Konkurrenten mal richtig entspannend. Aber ebenso wie bei Facebook trägt der Inhalt nicht zwingend dazu bei, dass ich immer umfassen verstehe was gemeint ist:

“Wir reagieren auf Meldungen zu mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen und kündigen die Konten von Personen, die wiederholt Verstöße begehen, gemäß dem im US-amerikanischen Urheberrechtsgesetz (Digital Millennium Copyright Act) vorgesehenen Verfahren.”

Klar, mir sind ja auch die Bestimmungen den amerikanischen Urheberrechts absolut geläugig, so dass ich nicht einmal “googlen” müsste.
In den Datenschutzbestimmungen erwarten uns dann auch nochmals ~2300 Wörter (~18.000 Zeichen), wobei auch hier Passagen enthalten sind, die manchmal merkwürdig anmuten:

“Wir erfassen möglicherweise Informationen über die von Ihnen genutzten Dienste und die Art und Weise, wie Sie diese nutzen, beispielsweise wenn Sie eine Website besuchen, auf der unsere Werbedienste verwendet werden oder wenn Sie unsere Werbung und unsere Inhalte ansehen und damit interagieren. Derartige Informationen beinhalten” 

 Nirgendwo findet sich natürlich der Hinweis, was genau mit “möglicherweise” gemeint ist ….. insofern kann von einer “informierten” Einwilligung hier phasenweise nur schwer die Rede sein.

XING
Nicht ganz so sparsam wie Google finde ich in den Datenschutzbestimmungen ~4000 Wörter (~30.000 Zeichen)  die auf meine geneigte Kenntnisnahme warten. Allerdings, und das mag subjektiv sein, sind diese beim Lesen um einiges verständlicher. Dies soll allerdings nicht heißen, dass sie sich in voller Gänze für mich als Nutzer so erschließen, dass ich guten Gewissens zustimmen könnte.
Bei den AGB muss ich nur ~2900 Wörter zur Kenntnis nehmen.


Fazit:
Bei allen 3 Netzwerken finden sich naturgemäß auch Bestimmungen und Richtlinien für gewerbliche Anbieter, Programmierer etc. …. wobei ich mich natürlich frage, warum ich diese als Privatperson zur Kenntnis nehmen soll/mussFassen wir also kurz zusammen: Wenn ich mich bei diesen 3 Netzwerken registrieren will erwarten mich so an die ~24.000 Wörter, das sind in Schriftgröße 11 mal eben so 47 Seiten , die ich ja nicht nur lesen muss/soll, sondern bitte auch verstehen. Denn schließlich stimme ich ja zu.
Ganz offen, damit wird selbst der hartgesottene Nutzer überfordert und übergeht dann einige (vielleicht wichtige) Passagen oder macht sich über bestimmte merkwürdige Formulierungen keine Gedanken mehr.


Geht es auch anders ?
Ob nun Absicht oder nicht sei dahingestellt, mir stellt sich dabei eine ganz einfache Frage:

Ist es denn nicht möglich, dass man neben dem jetzt bereitgestellten Format nicht eine Übersicht für den Anwender zusammenstellt (am besten Zielgruppenorientiert, da mich AGB für den App-Entwickler nicht im mindesten interessieren) ????
Damit sorgt man nicht nur für Transparenz sondern auch in diesem Rahmen für Verständlichkeit und Akzeptanz !

Für mich ist es an der Zeit den Nutzern dies als “Summary” zur Verfügung zu stellen.




Hier nochmals die Links zu den jeweiligen Originaltexten:

Facebook
Nutzungsbedingungen
Datenverwendungsrichtlinien
Google
Nutzungsbedingungen
Datenschutzerklärung
Xing

AGB
Datenschutz

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