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Verbraucherschutz beim Dispo ?

Irgendwie hat man sich ja mittlerweile dran gewöhnt, dass Gesetzesinitiativen oder -vorlagen aus dem Ministerium von Heiko Maas nichts wirklich Gutes für die Betroffenen bringen.

So auch der heutige Gesetzesentwurf, der sich dem leidigen Thema „Dispokredit“ widmet.

Das Thema grundsätzlich anzugehen ist wichtig und richtig.
Denn trotz niedrigster Zinsen für die Banken spüren die Verbraucher bei Dispokrediten nichts davon. Immer noch werden im Schnitt über 9% Zinsen für die Überziehung des Kontos vom Verbraucher verlangt.
Dass hier ganz schnell das Gefühl der „Abzocke durch die Banken“ aufkommt, wird jeder verstehen, der schon einmal einen Dispo in Anspruch nehmen „durfte“.

Und so ist es umso ärgerlicher, dass das neue Gesetz trotz gut gemeinter Ansätze keine wirklich spürbare Verbesserung für den Verbraucher bringt.

Was sind die Kernpunkte des Gesetzes:

Veröffentlichung der Dispo-Zinssätze

Die Idee auch im Bereich der Dispo-Zinsen für Transparenz zu sorgen ist zu begrüßen.
Allerdings bleibt die Frage offen, wo sich der Verbraucher denn dann einen Überblick verschaffen soll. Ein nebulös angedeutetes „Portal“ ist nicht in Sicht. Und auf jeder möglichen Bank-Webseite zu schauen ist für den Verbraucher auch nicht gerade von Vorteil. Hoffen wir, dass die bisherigen „Vergleichsportale“ diese Informationen in Ihre Übersichten einbeziehen.

Verpflichtende Beratung der Banken (Umschuldungsberatung) wenn Konto mindestens 3 Monate erheblich überzogen wurde

Gut gemeint, allerdings schützt keine dieser Regelungen den Verbraucher wirklich.
Wenn die Banken erst nach 3 Monaten eine Beratung anbieten müssen, ist für den Verbraucher die „Schuldenfalle“ längst zugeschnappt. Dazu kommt, dass es der Definition der Bank überlassen bleibt, wann denn eine „erhebliche“ Überziehung eingetreten ist.
Das kann dazu führen, dass die Banken dies weidlich nutzen werden, um den Dispozins solange wie möglich auf hohem Niveau zu kassieren.

Fazit: Alles andere als verbraucherfreundlich!

Auch die Umschuldungsberatung wird dem Verbraucher nicht viel bringen, denn es werden ja dann ohnehin nur Kredite des eigenen Hauses angeboten. Und auch diese Kredite liegen weit über den Zinssatz den Banken aufbringen müssen, um sich Geld zu leihen.

Fazit: Also auch hier wieder alles andere als verbraucherfreundlich!

Zumal dann, wenn diese Form der Umschuldung wirklich greift, ein weiterer Schufa-Eintrag fällig wird. Ob dies dem Verbraucher dann beim „Scoring“ besonders hilfreich ist, darf arg bezweifelt werden.

In Summe bleibt also wie eingangs beschrieben die Tatsache, dass „gut gemeint“ eben nicht zugleich „gut gemacht“ ist.

Und so haben wir ein paar Vorschläge, wie „gut gemacht“ beim Thema Dispo aussehen kann:

  • Deckelung der Dispozinsen auf Maximalwert von 5% bzw. Kopplung an den Leitzins
  • Verpflichtende und sofortige Warnung an Kontobesitzer, wenn sie ins „Minus“ rutschen
  • Beratung zur „Umschuldung“ nicht durch die Banken, sondern unabhängige Schuldnerberatungsstellen
  • Abgabe der Banken zu Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen

Das lieber Heiko Maas wäre wirklicher Verbraucherschutz.

 

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