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Vorratsdatenspeicherung – Kein Grund nachzulassen …
Schon lange geistert das Thema Vorratsdatenspeicherung nun durch die deutschen Lande. Es gibt entschiedene Befürworter (Wie IM Friedrich) aber auch entschiedene Gegner der verdachtsunabhäbigen (anlasslosen) Speicherung von Telekommunikationsdaten. Das Bundesverfassungsgericht hatte seinerzeit geurteilt, dass die Richtlinie der EU nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik vereinbar ist. Ungeachtet dessen hat man sich zwischen SPD und CDU geeinigt, dass die Wiedereinführung der VDS kommen soll und diese im Koalitionsvertrag entsprechend verankert. Aber nicht nur hier, sondern auch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist eine Klage anhängig. Zu dieser hat sich heute der Generalanwalt der EU in einer Stellungnahme geäußert, die hier zu finden ist. Grundsätzlich sieht er Bedenken, dass die verabschiedete Richtlinie nicht mit…