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Vorratsdatenspeicherung – Kein Grund nachzulassen …

Schon lange geistert das Thema Vorratsdatenspeicherung nun durch die deutschen Lande. Es gibt entschiedene Befürworter (Wie IM Friedrich) aber auch entschiedene Gegner der verdachtsunabhäbigen (anlasslosen) Speicherung von Telekommunikationsdaten. Das Bundesverfassungsgericht hatte seinerzeit geurteilt, dass die Richtlinie der EU nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik vereinbar ist. Ungeachtet dessen hat man sich zwischen SPD und CDU geeinigt, dass die Wiedereinführung der VDS kommen soll und diese im Koalitionsvertrag entsprechend verankert.

Aber nicht nur hier, sondern auch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist eine Klage anhängig. Zu dieser hat sich heute der Generalanwalt der EU in einer Stellungnahme geäußert, die hier zu finden ist. Grundsätzlich sieht er Bedenken, dass die verabschiedete Richtlinie nicht mit der Grundrechecharta der EU vereinbar ist. Bei der Datenspeicherung sei darüber hinaus aber auch nicht sichergestellt, dass die Einschränkung “den Wesensgehalt der Rechte und Freiheiten achtet”. Sie müsse genau die Zielsetzung der Datenspeicherung und die Bedingungen für die Nutzung der Daten definieren. Auch widerspreche die maximale Höchstspeicherdauer von 2 Jahren, die die Richtlinie vorsieht, dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

Nun könnte man sich freuen. Sollte man aber nicht.
Denn der Generalanwalt sieht in seinen weiteren Ausführung das anlasslose Datensammeln an sich für nicht bedenklich an.

Natürlich haben sich hierzu sofort Vertreter der an den Koalitonsverhandlungen beteiligten Parteien zu Wort gemeldet, und das Gutachten für sich in Anspruch genommen. Aus dem Innenministerium hört man dann eben, dass das vorliegende Gutachten die Position der Großen Koalition stütze und man keinen Bedarf sehe, den Koalitionsvertrag an diesem Punkt anzupassen.

Währenddessen sehen beispielsweise der bisherige Datenschutzbeauftragte Peter Schaar oder K. von Notz von den Grünen oder auch die Piratenpartei (hier zur Presseerklärung http://www.piratenpartei.de/2013/12/12/vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-eu-grundrechte-koalition-muss-handeln/) völlig anders.

Insofern ist es natürlich weiterhin notwendig, dass sich alle, die sich gegen die Vorratsdatenspeicherung aussprechen, am Ball bleiben und weiterhin Druck auf das Parlament und die Politiker machen. Denn hier auf die Einsicht von CDU und SPD zu warten bringt schlicht und ergreifend absolut nichts.

Es kann und darf nach wie vor nicht sein, dass Bürger dieses Landes ohne Grund zu einem Verdächtigen abgestempelt werden und Daten daher gesammelt werden.

Insofern kann die Position weiterhin nur sein: Nein, zur Vorratsdatenspeicherung.

Natürlich reicht es nicht das nur zu denken, sondern hier ist aktives Mittun gefragt. Wie ?

Ganz einfach. Hier die Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung elektronisch unterschreiben und damit mithelfen, dass diese dann doch noch gestoppt werden kann!

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