Abseits vom Grundgesetz : Fraktionszwang oder Gewissen – das ist hier die Frage.
Geist des Grundgesetzes als Verhandlungsmasse?
Die Sondierungen sind beendet und haben in vielen Bereichen ein Ergebnis gebracht, welches weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. Dabei beziehe ich das nicht nur auf unsere Sichtweise als Piraten. Selbst in der SPD herrscht ob dieses Ergebnisse eine Zerrissenheit, die die ganze Partei nachhaltig beschädigen oder gar spalten könnte.
Zu vielen Themen gab es nun bereits entsprechende Statements, Blogs und Analysen. Auch wir haben uns mit den wichtigen Themen auseinandergesetzt und eigentlich nur Murks vorgefunden (Details dazu hier).
Doch neben all dieses thematischen Unzulänglichkeiten haben die Sondierer einen Passus in das Ergebnis definiert, der einem nur noch die Haare zu Berge stehen lassen kann.
Artikel 38 Grundgesetz
Schauen wir zunächst einmal ganz kurz zurück. Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten ausgefertigt und verkündet. Was vielen vielleicht unbekannt ist, ist die Tatsache, dass der Bayerische Landtag in einer Sitzung vom 19. auf den 20. Mai das Grundgesetz ablehnte.
Im Grundgesetz selbst finden wir neben vielen wichtigen Punkten auch den Artikel 38. In diesem wird festgeschrieben:
Dieser unserer Ansicht nach vorbildliche Ansatz, dass die Abgeordneten ausschließlich Ihrem Gewissen unterworfen sind, wird leider seit Jahren schon durch “Vorgaben” der Bundesregierung, der jeweiligen Parteispitzen oder der Fraktionsspitzen unterlaufen.
Begriffe wie “Fraktionszwang” begegnen uns nur allzu häufig und beweisen, dass Artikel 38 des Grundgesetzes für viele Politiker nur Makulatur ist. Natürlich wird es immer wieder Situationen geben, in denen die Geschlossenheit der Regierung zu einem bestimmten Thema angesagt ist. Dies wird dann meist unter den Begriff “Fraktionsdisziplin” subsummiert bzw. verstanden.
Doch vielmehr sollte diese Geschlossenheit oder Disziplin durch gute und ausgewogene Gesetzesvorlagen erreicht werden, und nicht durch den Druck und Zwang auf einzelne Abgeordnete oder ganze Fraktionen. Doch offenbar hat sich dieses Verhalten in den Fraktionen so eingebrannt, dass man meinen könnte, was wäre der status quo. Und so mutet es ziemlich merkwürdig an, wenn man bei bestimmten Themen dann lesen oder hören darf:
“Bei diesem Thema dürfen die Abgeordneten unserer Fraktion nach Ihrem Gewissen abstimmen.
Man feiert sich also selbst dafür, dass man die Intention des Grundgesetzes fortwährend mit Füßen tritt und dann gelegentlich eine Ausnahme zulässt.
Was für eine irre und verquere Vorstellung von Demokratie dieser Sichtweise zugrunde liegen muss, wollen wir an dieser Stelle nicht näher beleuchten. Es spricht für sich selbst.
Sondierungsergebnis: “Wir stimmen alle gleich ab”. Per Festlegung.
Manifestiert wird diese Ansicht nunmehr auch in den Sondierungsergebnisse. Auf Seite 28 finden wir folgenden Auszug.
Vorab sei angemerkt, dass sich eine gleichlautende Formulierung bereits im Koalitionsvertrag der letzten Bundesregierung befand (Seite 128). Was die Sache natürlich nicht besser macht.
In vollem Bewusstsein, dass die “Väter und Mütter des Grundgesetzes” die Unabhängigkeit der Abgeordneten mit §38 festschreiben, wird hier bereits wieder die Grundlage dafür gelegt, dass unabhängig von Inhalten Zwang ausgeübt werden kann.
Dies entspricht weder unserem Verständnis von Demokratie, noch “stärkt es das Vertrauen in Demokratie und staatliche Institutionen. Vielmehr wird genau das Gegenteil erreicht. Die sehr oft angesprochene “Politik-Verdrossenheit” ist nichts anderes als “Politiker-Verdrossenheit”. Und wenn man dann solche Passagen lesen muss, dann kann man dies durchaus auch verstehen.
Abgeordnete sollten Vertreter ihrer Wähler sein, nicht willige Abnicksklaven einer Fraktion.
Gehts auch anders?
Aus unserer Sicht heraus: Ja.
Es geht definitiv auch ohne Fraktionszwang. Darauf zu verzichten würde vielleicht auch dazu führen, dass Gesetzesvorlagen dann wirklich so ausgearbeitet werden, dass sie dem Wohle des Volkes dienen und dann auch ohne Zwang zu einem breiten Konsens im Bundestag führen.
Dies würde, nebenbei bemerkt, auch den Wählern das Gefühl geben, dass die Abgeordneten die berechtigten Interessen ihrer Wähler wirklich ernst nehmen und vertreten. Norfalls eben auch damit, dass man gegen eine Vorlage der eigenen Fraktion sein darf.
Direkte Demokratie
Da wir davon ausgehen, dass dies den Parteien so ziemlich egal sein wird, gibt es aus unserer Sicht heraus nur 2 Wege.
Parteien wählen, bei denen der “Fraktionszwang” von vornherein ausgeschlossen wird und Abgeordnete wirklich nur ihrem Gewissen verpflichtet sind.
Oder noch besser:
Die Einführung von bundesweiten Volksentscheiden zu allen wichtigen Themen und Gesetzesvorlagen.