Bafög elektronisch beantragen schwer gemacht
Bafög – endlich online, so ein bisschen
Es ist noch gar nicht so lange her, da feierte man sich selbst. Weil man Bafög nun endlich elektronisch beantragen kann. Entspricht ja auch voll dem eGovernment-Ansatz der Bundesregierung sowie der digitalen Agenda. Natürlich ist es gut, wenn man statt dem Ausfüllen ellenlanger Papiere nun endlich diese Angaben elektronisch fertigen kann. AUch mal zwischenspeichern, bevor man sie endgültig absendet. Und natürlich ist es auch wie immer sehr schwierig, komplexe Formulare in einer vernünftigen und nutzerfreundlichen Eingabevariante bereitzustellen.
Es hätte alles gut werden können, wenn nicht ……
Ja wenn nicht wieder einmal ein paar Details übersehen wurden, welche bei mittlerweile vielen eGovernment-Vorhaben für Schmerzen sorgten.
Der elektronische Personalausweis – nur ein lahmes, oder schon ein totes Pferd ?
Es wurde bereits viel über die Nutzung des neuen elektronischen Personalausweises (nPA) geschrieben. Auch wir haben uns mit diesem Thema unlängst befasst. (Regierung will elektronischen Personalausweis fördern – aber so doch nicht ) Bereits hier wird deutlich, dass selbst die sinnvollen Ansätze scheitern, wenn man die Grundlagen nicht berücksichtigt. Und die Nichtnutzung des nPA ist eine solche. Die nicht erst seit kurzem bekannt ist. Und die Ursachen dafür sind auch hinlänglich bekannt.
Doch offensichtlich hat dies niemand davon abgehalten, die Beantragung von Bafög dennoch online zu setzen. Mit dem jetzt bekannten Ergebnis. In Bayern wurden nach einem Bericht der SZ sage und schreibe 31 (!) Anträge online gestellt. Bei knapp 80.000 Bafög-Empfängern. Das sind herausragende 0,03% der Anspruchsberechtigten, die das online genutzt haben.
Der Rest druckt das Ganze aus und sendet es als Papierantrag. Klasse. Digitalisierung im Sauseschritt. Würde uns persönlich nicht wundern, wenn da auch noch Brieftauben zum Einsatz kommen.
Durchgängige Digitalisierung ? Fehlanzeige !
Aber der nPA ist bei weitem nicht das einzige Problem. Es kommt noch schlimmer.
Denn selbst die 0,03% übermittelten Anträge werden dann in den Amtsstuben …. genau: AUSGEDRUCKT. Und in eine Papierakte überführt.
Wird dürfen die Macher dieses wunderbaren Prozesses an des eGov-Gesetz erinnern, in dem nicht nur zufällig etwas von der Analyse von Geschäftsprozessen steht. Aber die Analyse dieser Prozesse scheint hier entweder gar nicht stattgefunden zu haben, oder mit dem falschen Personal. Oder was auch immer. Auf jeden Fall sind selbst die behördeninternen Einspareffekte NICHT vorhanden. Wie auch ?
eGov….. was ?
Elektronische Aktenführung? Fehlanzeige. Übernahme der elektronischen Daten in Fachverfahren? Fehlanzeige! Einheitliche länderübergreifende Verfahren? Fehlanzeige. Einheitliche Schnittstellen? Fehlanzeige!
Wir könnten die Liste noch sehr viel weiter führen. Aber spätestens an dieser Stelle muss man sich ernsthaft die Frage stellen, warum dieser Prozess dann überhaupt verpflichtend online bereitgestellt werden musste. Der Schaden, der diesem Produkt bis hierher zugefügt wurde ist schwerwiegend. Vielleicht noch nicht irreparabel.
Und nun ?
Aber dazu müssen jetzt ganz schnell und unbürokratisch die notwendige Schritte eingeleitet werden, wie:
- Definition einheitlicher Geschäftsprozesse – länderübergreifend
- Einführung der elektronischen Akte in den Verwaltungen – je nach Fortschrittsgrad der Länder
- Bereitstellung ausreichender kostenfreier Lesegeräte – Nutzung/Verteilung über Uni-Netzwerke/Verbände
Und vielleicht sollte man auch prüfen, ob der Antrag auf Bafög nicht auch ohne das Schriftformerfordernis möglich wäre. Denn dann würde die Nutzung des nPA entfallen und damit auch eine große Barriere.