eGovernment,  Gesellschaft

Regierung will elektronischen Personalausweis fördern – aber so doch nicht

Elektronischer Personalausweis – Muster ohne Wert ?

Der elektronische Personalausweis (ePerso oder nPA) war bei der Einführung des eGovernment-Gesetzes als eines der Highlights gedacht. Sollte man doch mit diesem Instrument zukünftig Behördengänge vermeiden können. Oder sich gegenüber anderen Dritten wie Versicherungen und Banken sicher identifizieren. So zumindest die Idee der Gesetzgeber.

Ganz schnell wurde jedoch deutlich, dass der Wunsch ziemlich weit hinter der Realität hinterher hinkte. Nicht nur weil er einfach neu und die Kommunikation mehr als nur bescheiden war. Sondern auch auf Grund hausgemachter Lücken im Gesetz. Und der eingesetzten Technologie.

Aktivierte eID und Lesegeräte

Um den Perso nutzen  zu können sind zwei Voraussetzungen erforderlich:

  1. aktivierte eID auf dem Ausweis
  2. Lesegerät

Bei den bisher ausgegeben Perso war die eID standardmäßig deaktiviert. Und wer nicht gleich bei der Beantragung bzw. bei Abholung die eID aktivieren lies, hatte zwar einen neuen Ausweis. Nur das dieser eben für die elektronische Identifizierung nicht zu gebrauchen war.

Und selbst diejenigen, die diese eID aktiviert hatten brauchten dazu noch ein entsprechendes Lesegerät.

Und so muss es nicht verwundern, dass bis zum heutigen Tage zwar knapp 45 Millionen elektronische Personalausweise ausgegeben wurden, aber nur bei knapp 33% die eID auch aktiviert ist. Noch viel schlimmer sieht es aus, wenn man sich die Ausstattung mit Lesegeräten anschaut: Die liegt bei gerade mal ~4%. Das sind ausgehend von 45 Mio ausgegebenen Ausweisen nur ~1,8 Mio Menschen, die überhaupt den ePerso nutzen könnten.

Fehlende Angebote

Und somit kommen wir zu einem weiteren Punkt, warum die Nutzung des ePerso so desolat ist.
Warum soll ich mir ein Lesegerät anschaffen (ein vernünftiges und halbwegs sicheres ist ab ~28€ zu haben), wenn ich vielleicht einmal im  Jahr bei Behörden oder Versicherungen den ePerso nutzen kann?
Denn obwohl der ePerso durch ein Bundesgesetz verabschiedet werden konnte, sind für die Bereitstellung von eGovernment-Angeboten die Länder und Kommunen selbst verantwortlich. Sie fallen nämlich nicht unter den Geltungsbereich des eGov-Gesetzes.

Und so muss es nicht verwundern, wenn viele Menschen vor der Investiton in ein Lesegerät zurückschrecken, da in ihrem Umfeld eben keine adäquaten Angebote durch die Verwaltungen bereitgestellt werden. Dazu kommt, dass es auch nicht in allen Bundesländern eine eigene eGov-Strategie, geschweige denn ein eGov-Gesetz gibt. Sicherlich gibt es auch hier Vorreiter (Bsp. Bayern, Sachsen), doch auch  hier klaffen inhaltlich noch große Angebotslücken.

Selbst die durch das eGov-Gesetz teilweise aufgeweichte Schriftformerfordnis (eigenhändige Unterschrift) zugunsten des ePerso führte bisher nicht zu einer signifikanten Steigerung der Nutzungsquote.

Förderprogramm

Dies hat nun wohl auch die Bundesregierung erkannt und ein Förderprogramm aufgelegt. Dies wurde bereits beim Nationalen IT Gipfel in Saabrücken angekündigt, jetzt aber am 9. Dezember entsprechend veröffentlicht. Doch was genau wird nun gefördert? Dazu zitieren wir von der Webseite der Bundesregierung:

  1. Jeder neue Personalausweis wird künftig mit einer einsatzbereiten Funktion zum elektronischen Identitätsmachweis ausgegeben;
  2. Unternehmen und Behörden erhalten leichter eine Berechtigung, um Online-Ausweisfunktionen anzubieten. Die zuständigen Datenschutzbehörden überwachen die Einhaltung des Datenschutzes;
  3. Ist das persönliche Erscheinen bei Behörden oder Banken unumgänglich, kann dort der Personalausweis künftig auch eingesetzt werden, um das Verfahren zu beschleunigen.

 

So wird das nichts

Wenn man sich einzelnen Punkte anschaut wird schnell klar, dass dieses Förderprogramm keine Wirksamkeit erzielen kann.

Punkt 1 des Förderprogrammes

Natürlich ist die automatische Aktivierung der eID bei der Ausgabe des ePerso eine richtige Maßnahme. Wie jedoch die bislang nicht aktivierten 30 Millionen bereits ausgegebenen denn dann auch aktiviert werden sollen, darüber schweigt sich das Förderprogramm leider aus.

Punkt 2 des Förderprogramms

Klingt auf den ersten Punkt vernünftig, doch auf den 2. Blick ergeben sich jede Menge Fragen.

  1. Was versteht der Gesetzgeber unter einer “erleichterten Berechtigung”?
  2. Für welche konkreten Leistungen soll dies gelten?
  3. Wie sollen die Datenschutzbehörden eingebunden werden?
  4. Wie soll der Datenschutz insbesondere in Unternehmen  überwacht werden? Insbesondere dann, wenn diese nicht über einen eigenen Datenschutzbeauftragten verfügen?
  5. Ist für die in Unternehmen angebotenen Prozesse dann ein vorheriges Audit notwendig?

Wir könnten die Liste an dieser Stelle weiter fortführen

Interessanterweise, und dies sollte man an dieser Stelle auch im Blick behalten, werden Unternehmen explizit benannt. Mit ein klein wenig Sensibilität auf die bisherigen Aussagen der Bundeskanzlerin rund um den IT-Gipfel konnte man hier auch hinein interepretieren, dass der Datenschutz an dieser Stelle merklich gelockert werden soll.

Damit würde man dem eigentlichen Ziel einen Bärendienst erweisen. Denn ohne ein ausreichendes Vertrauen in die Sicherheit und den Datenschutz werden die Menschen die Angebote nicht oder nicht im gewünschten Umfang nutzen.

Punkt 3 des Förderprogramms

Den Satz sollte man sich langsam auf der Zunge zergehen lassen. Dort steht nicht, dass ein Erscheinen in der Behörde oder Banken durch den Einsatz entfallen kann. Denn wenn ein persönliches Erscheinen unumgänglich ist, muss man eben hingehen. Inwieweit dann der ePerso noch was bringt, wenn man in der Behörde steht, das können wir uns beim besten Willen nicht vorstellen.

Doch gehen wir einmal von der Positivannahme aus, dass dann wirklich ein persönliches Erscheinen nicht mehr notwendig wäre. Doch gerade bei Behörden wäre es dann an der Zeit, die antiquierten Gesetze dahingehend zu ändern, dass dies dann auch auf einer entsprechenden Rechtsgrundlage möglich ist.

Was (vielleicht) helfen könnte

Wie bereits unter Punkt 3 erwähnt, müssen immer noch existente veraltete Rechtsgrundlagen schnellstmöglich auf die Höhe der Zeit gebracht werden. Beispielsweise kann man zwar heute bereits Arbeitslosengeld online beantragen, muss aber dann zur Rechtswirksamkeit zwingend in der jeweiligen Agentur erscheinen. Dies erscheint, gerade im Hinblick auf die erwünschte Nutzungssteigerung des ePerso, wie ein schlechter Scherz.

Der Bund selbst muss als Vorreiter gelten und sich im Rahmen einer Selbstverpflichtung festlegen, dass alle für eine elektronische Abwicklung geeigneten Dienste mit ePerso dann innerhalb von maximal 4 Jahren auch online bereitstehen.

Zur Vermeidung weiterer Insel-Lösungen  und eines regionalen Flickenteppich müssen elementare Inhalte des eGov-Gesetzes auch für die Länder/Kommunen verpflichtend zu machen. Nur so kann auch unabhängig vom Wohnortprinzip ein breitflächiges Angebot geschaffen werden.

Und vielleicht als letzten Punkt:

Was spricht denn eigentlich dagegen, wenn wir bei der Ausgabe jedes neuen ePerso ein (kostenloses) Lesegerät zur Verfügung stellen?
Bei 40,5 Millionen Haushalten und umgerechnet 20€ je Gerät sind das gerade mal 800 Millionen einmalige Investition. Und wenn dann die Geräthersteller nochmals etwas sponsorn, dann ist das auch für ein reiches Land wie Deutschland kein großes Problem.

Man muss es eigentlich nur wollen.

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