eGovernment

Neeli Kroes fordert gegenseitige Anerkennung der eID

Mal etwas Neues aus Brüssel:
Die EU-Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, die eine grenzüberschreitende elektronische Transaktionen möglich machen sollen. Personen bzw. Unternehmen sollen so mit ihren nationalen eID-Systemen Dienste der Öffentlichen Hand in anderen EU-Ländern nutzen können, sofern dort eine elektronische Identifizierung verwendet wird.
Klingt zunächst einmal nach einem klugen Plan, könnte man meinen.

Doch ebenso wie im bisherigen Referentenentwurfes des deutschen eGovernment-Gesetzes bleibt zum Beispiel eine wichtige Frage ungeklärt:
Wie soll das mitunter national geprägte Schnittstellen-Hick-Hack der einzelnen Systeme kompatibel gemacht werden ?

Es kann doch sicher nicht erwartet werden, dass nun jedes Land eine bestimmte Schnittstellenspezifikation eines anderen unterstützen wird. 

Eine Grundforderung an die Kommission ist es daher, entsprechend länderübergreifende Schnittstellenspezifikationen zu entwickeln.Und das nun national einfach mal eben drauflosentwickelt wird ist sicher auch nicht zu erwarten, denn auch in der öffentlichen Verwaltung unterliegt man bei derartigen IT-Vorhaben den Wirtschaftlichkeitsgedanken.


Aber: Was nützen mir aufwändige Schnittstellen und gegenseitige Möglichkeiten der Nutzung von eID, wenn die Nutzer es nicht annehmen. Der nPA aus Deutschland lässt hier grüßen.Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass es aktuell kein bzw. kaum vernünftiges Datenmaterial zur zukünftigen Nutzerakzeptanz gibt.
Insofern dürfen Zweifel aufkommen, wenn genau diese kritischen Punkte durch die EU-Kommission nicht schnellstens zufriedenstellend beantwortet werden.

Bleibt zu hoffen, dass die EU-Kommission diese Punkte schon selber auf dem Radar hat, ansonsten verkommt die grundlegend gute Absicht zu einer politischen Absichtserklärung.

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