Facebook nutzen ?! – Ein Kommentar und Vorschläge
Landesparteitag in Schleswig-Holstein. Neben vielen anderen Anträgen wurde dort auch ein Antrag behandelt, der quasi beinhaltet Facebook nicht mehr zu nutzen oder allenfalls zur Warnung vor den Gefahren dieses Netzwerkes. Nach langer Diskussion wurde dieser Antrag angenommen.
Natürlich kann man diesen Weg gehen.
Doch sollte man sich die Frage stellen, ob man aus vielleicht falsch verstandener Datenschutzbrille oder Vorsorge nicht auch auf einem Pfad wandelt, der den Gewohnheiten der Internetnutzer in Deutschland weniger entspricht. In Deutschland nutzten im Jahr 2014 28 Millionen Nutzer das Netzwerk Facebook. Dies waren gegenüber 2013 nochmals knapp 2 Mio mehr.
Insofern darf man sich schon die Frage stellen, ob eine Facebook-Verweigerung der richtige Schritt ist.
Und ich möchte mir gar nicht erst die Mühe machen darauf hinzuweisen, dass auch die zu Facebook gehörenden Whatsapp und Instagram nun wahrlich keine Freunde der Datensparsamkeit sind.
Natürlich kann man der Antragsbegründung in vielen Fällen folgen.
Die Piratenpartei Schleswig-Holstein warnt vor der Benutzung des sozialen Netzwerks „Facebook“ und rät aus den folgenden Gründen von seiner Benutzung ab:
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Der „Big Brother Award“-Preisträger Facebook respektiert im Umgang mit privaten Informationen weder den Willen seiner Nutzer noch das europäische Datenschutzrecht.
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Facebook überwacht seine Nutzer total. Ohne Wahlmöglichkeit speichert Facebook jeden Klick, jede gelesene Seite und jede Eingabe für unbestimmte Dauer auf Vorrat – selbst die Benutzung externer Seiten. So riskieren Nutzer ständig, dass Informationen über ihr Privatleben verloren, missbraucht oder weitergegeben werden. Facebook-Nutzer haben keine effiziente Möglichkeit alten Datenmüll zu entsorgen. Entfernte Kontakte oder Nachrichten werden dennoch weiter gespeichert. Selbst über Nichtnutzer sammelt Facebook ohne ihre Kenntnis und Einwilligung so viele Informationen wie möglich.
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Facebook kooperiert freiwillig mit US-Diensten (beispielsweise mit der NSA im Rahmen des PRISM-Programms) und gewährt ihnen ohne richterliche Anordnung weitreichenden Zugriff auf die gesammelten Daten. Dies kann gezielte Überwachung, Beobachtung und Einreiseverweigerung nach sich ziehen.
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Facebook zensiert Inhalte und meldet eigenständig vermeintlich verdächtige Informationen an US-Dienste.
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Facebook vermeidet durch internationale Firmenkonstruktionen Steuerzahlungen in Milliardenhöhe.
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Nach Einschätzung des Unabhängigen Landesdatenschutzzentrums verstoßen sowohl Facebook als auch die Betreiber von Fanpages gegen geltende Datenschutzgesetze.
Doch glaubt man wirklich, dass man durch die Verweigerung von Facebook als Partei irgendetwas an diesen Punkten ändert ? Ich glaube es eher nicht. Daher wäre ein anderer Ansatz aus meiner persönlichen Perspektive sinnvoller. Doch lasst mich kurz zurückschauen.
Ich hatte mir 2012 mal die Mühe gemacht und die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen verschiedener Netzwerke angeschaut.
http://blogspot.smegworx.com/datenschutzbestimmungen-in-sozialen-netzwerken-gehts-auch-einfacher/
Da wurde relativ schnell deutlich, dass die Nutzer in aller Regel nicht wissen (sollen?), was sie da anklicken und welchen Regelungen sie da zustimmen. Und wie wir mittlerweile alle wissen haben sich diese Regelungen nicht vereinfacht, sondern wurden, wie zuletzt durch Facebook, erweitert. Nicht zum Vorteil der Nutzer.
In einer ersten Reaktion hat sich xWolf dazu auch geäußert, dessen Blogbeitrag Ihr hier findet. Als wesentlichesten Auszug dazu folgende Überlegung:
“Dies kann meines Erachtens durch eine “Userdata-Lizenz” geschehen. Wie auch beim Urheberrecht auf kreative Werke, sollte es ein automatisch wirksames und nicht ablaufbares Datenrecht auf persönliche Daten geben. Dieses Datenrecht soll es ermöglichen, dass Menschen selbst über die Weitergabe an Dritte bestimmen und auch daran Lizenzgebühren geltend machen können.”
Diesen Ansatz finde ich persönlich sehr spannend, würde ihn jedoch um einige wesentliche Punkte ergänzen:
a) Konsequentes “Opt-In”
In der Standardeinstellung werden gar keine persönlichen Daten erhoben, der Nutzer muss hier jeder Speicherung/Nutzung von ihm freigegebener Daten explizit zustimmen.
b) Transparenz der Daten
Durch den Betreiber ist anzuzeigen, welche konkreten Daten erhoben und gespeichert werden. Dies ist nicht nur bei der Anmeldung für den Nutzer übersichtlich darzustellen, sondern auch in einem Bereich der persönlichen Verwaltung. Damit wird gewährleistet, dass der Nutzer JEDERZEIT über die von ihm freigegebenen/gespeicherten Daten informiert ist. So kann auch im Nachhinein noch durch den Nutzer an den Einstellungen etwas geändert werden.
Bitte beachten: Es geht hier auch um Daten auf Einzelattributsebene.
c) Explizite Zustimmung bei “Weitergabe” der Daten
Vielfach werden die vom Nutzer gesammelten Daten zu einem Profil verdichtet und dann an Dritte weiterverkauft.
Diese Weitergabe hat standardmäßig zu unterbleiben und bedarf IMMER einer expliziten Zustimmung des Nutzers.
d) Daten sind Geld wert
Die Daten, gemeinhin auch als “Öl des 21. Jh.” bezeichnet versetzen die Diensteanbieter in die Lage, neben der eigenen Nutzung diese auch an Dritte gewinnbringend weiterzugeben.
Da diese daten nach a-s weiterhin dem Nutzer gehören, ist dieser an den Einnahmen aus der Weiterveräußerung angemessen zu beteiligen.
Dies kann man erweitern um die Einnahmen, die dem Diensteanbieter auf Grund der Profilbildung sowie der dahingehend personalisierten Werbung entstehen. Denn genau mit dieser Personalisierung der Werbung werden die Werbekunden auf die Plattform geholt und zahlen dafür nicht wenig Geld.
e) Datenmitnahme
Nach Kündigung bei einem Diensteanbieter sind ALLE Daten des Kunden unwiderruflich zu löschen. Gleichzeitig ist es verpflichtend, den Kunde bei Verlassend der Plattform/des Dienstes standardmäßig diese Daten (via Download oder xml oder Mail) “auszuhändigen”.
Soweit meine 2c dazu.
Ich freue mich auf Eure Meinungen, Hinweise und Ratschläge.