Lobbyregister – Notwendigkeit, Regeln und Transparenz
Das neueste Beispiel rund um Roland Pofalla zeigt, dass Lobbyisten immer stärkeren Einfluss auf Politik und Öffentlichkeit nehmen. Nicht umsonst soll für ihn ein Posten geschaffen werden, der die Beziehungen der Deutschen Bahn zur Bundesregierung verbessern soll. Und das Ganze soll dann mit über einer Million Euro vergütet werden.
Dabei geht es beim Lobbyismus nicht nur um die klassischen Tätigkeiten wie
- Informationsbeschaffung,
- Informationsaustausch,
- Einflussnahme,
- strategische Ausrichtung der Tätigkeit,
sondern eben dann auch um die Mitwirkung an Gesetzesvorlagen und dann letztlich auch um die Platzierung entsprechender Spenden.
Zur Spendenpraxis hatten wir unsere eigenen Vorschläge bereits in „Positionspapier Parteispenden“ veröffentlicht.
In Berlin arbeiten schätzungsweise 5.000 Lobbyisten (wobei hier keine Daten vorliegen und es sich daher lediglich um Schätzungen handeln kann), in Brüssel wird ihre Zahl auf bis zu 20.000 geschätzt. Dass vielfältige Interessengruppen ihre Anliegen zu Gehör bringen und ihre Wünsche und Bedenken in die politische Entscheidungsfindung einbringen, ist legitim. Dies tun übrigens auch NGO, Vereine. Insofern ist daran erst einmal nichts Verwerfliches. Es gibt ein allerdings deutliches Übergewicht an finanziellen und personellen Ressourcen auf Seiten von Unternehmen, Wirtschaftsverbänden etc. Im Gegensatz zu den doch finanziell auf bescheidenen Füßen stehenden Vereinen und NGO´s.
Deswegen muss konstatiert werden, dass die heutigen Deformationen des Lobbyismus für eine Demokratie und das Staatswesen nicht nur bedenklich sind, sondern diese nahezu unmerklich unterhöhlen.
Während In Brüssel zumindest ein freiwilliges Register existiert, ist in Deutschland nicht einmal der Ansatz eines solchen vorhanden.
Daher stellen wir folgende Überlegungen und Regelungen zur Diskussion, um die notwendige Transparenz im Bereich des Lobbyismus herstellen zu können.
Unsere Forderungen:
Wir fordern die Einführung eines verpflichtenden Lobby-Registers.
In diesem Register werden Lobbyisten benannt, ihre Auftraggeber und Kunden, ihre Finanzquellen und Budgets sowie die Themen ihrer Lobbyarbeit.
Gleichfalls sollen in diesem Register alle Kontakte der Lobbyisten zu gewählten Parlamentariern des Bundestages und ab Ebene der Staatssekretäre auch der Ministerien offengelegt werden müssen. Hierzu sind sowohl Datum, Ort und Thema des Kontaktes offenzulegen
Dieses Lobby-Register ist nicht nur in Deutschland zwingend einzuführen, sondern auch auf europäischer Ebene.
Analoge Regelungen können durch die Bundesländer übernommen werden, wobei die Eckpfeiler des Registers dann auch auf Landesebene anzuwenden sind.
Ausgestaltung des Registers
Das Lobbyregister muss als Online-Datenbank für die Öffentlichkeit kostenfrei zugänglich sein. Dabei muss die Datenbank für jeden Interessierten einfach zu bedienen und durchsuchbar und filterbar sein. Diese Ergebnisse müssen speicherbar sein
Die Daten des Lobby-Registers sollen als „Open-Data“ verfügbar sein, damit sie für jeden Interessierten weiterverwendbar sind.
Auf Verlangen sind entsprechende Auszüge aus dem Register interessierten Bürgern auch auf anderen Kommunikationswegen (Mail) zur Verfügung gestellt werden, sofern dies nicht dem Gedanken der Wirtschaftlichkeit widerspricht.
Die Registrierung ist für alle Lobbyisten verpflichtend, die über gewissen Finanz- oder Zeit-Schwellenwerten liegen. Diese Schwellenwerte sind jeweils national bzw. EU-weit durch die jeweiligen Parlamente festzulegen und zu veröffentlichen.
Kontrolle
Das Register muss durch eine öffentliche Institution kontrolliert werden. Alternativ kann dies auch ein Verein oder ein NGO sein, welches selbst aktiv keine Lobbyarbeit betreibt. Insofern dies nicht möglich ist, ist diese Aufgabe einem zu berufenden Gremium aus Parlamentariern, Bürgern und Verbänden anzuvertrauen.
Die Kontrollinstanz erstellt quartalsweise einen Transparenzbericht, der auch durchgeführte Kontrollen der Eintragungspflicht, Beschwerdefälle und deren Ergebnis sowie mögliche Strafen auflistet.
Um eine maximale Transparenz herstellen zu können, sind entsprechende Anfragen / Aufträge /Beschwerden der Kontrollinstanz an betroffene Lobbyisten, Ministerien oder Parlamentarier spätestens nach 2 Monaten zu beantworten.
Sanktionen
Für Zuwiderhandlungen sind entsprechende Sanktionen zu definieren. Diese können auch entsprechende Stufen beinhalten. Diese sind durch das Gremium (siehe Abschnitt Kontrolle) festzulegen und zu veröffentlichen.
Wechsel von Politikern in Lobby-Tätigkeiten
Wir fordern eine 4-jährige Karenzzeit für die Kanzlerin, die Minister, Staatsminister, parlamentarische und beamtete Staatssekretäre sowie Abteilungsleiter/-innen.
Diese Regelung betrifft auch Minister der Landesregierungen der Bundesrepublik.
Innerhalb dieser Karenzzeit ist ein Wechsel in eine Lobbyistentätigkeit verboten. Dabei darf dieses Verbot nicht durch den Verzicht auf Beamten- oder sonstige Rentenbezüge umgangen werden.