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Piraten und BFDI ? – Gastbeitrag bei der Flaschenpost

Am 17.6.15 legte Andrea Voßhof (CDU) in ihrer Funktion als „Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit“ (BfDI) den 25. Tätigkeitsbericht vor.

Sie trat im Jahr 2013 ein schweres Erbe an, denn sie wurde von der Bundesregierung vorgeschlagen und vom Bundestag gewählt, um  in die Fußstapfen ihres prominenten Vorgängers Peter Schaar zu treten. Der medial präsen bis zum Umkippen, aber er durfte nach zwei Amtszeiten nicht wiedergewählt werden. Doch problematisch war nicht nur der lange Schatten ihres Vorgängers. Während ihrer Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete der CDU hatte die Politikern  Andrea Voßhoff für umstrittene Gesetzesvorhaben wie die Vorratsdatenspeicherung, das Zugangserschwerungsgesetz, die Online-Durchsuchung und das ACTA-Abkommen gestimmt. Als sie im Jahr 2013 in ihrem Wahlkreis Frank-Walter Steinmeier unterlag, verfehlte sie auch noch die Wiederwahl in den Bundestag.  Kein Wunder, dass Andrea Voßhoff den Stallgeruch mit sich tr, dass man nur auf diesen Posten t hatte, um beim Datenschutz mal eben seine Ruhe zu haben

Aufgrund dieser Vorgeschichte galt Andrea Voßhoff bereits von Anfang an als völlige Fehlbesetzung in der Funktion als „Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nach der Amtführung der neuen BfDI war es sehr lange Zeit ruhig, um nicht zu sagen: zu ruhig. So musste es nicht verwundern, dass selbst aus dem Kreis der Datenschützer Kritik laut wurde
“Wer sich umhört unter den Datenschützern im Land, hört wenig Freundliches über sie: Eine “Katastrophe” sei Voßhoff für den Datenschutz, ein “Ausfall”, eine “Bremserin”, ihr fehle es noch immer an “Fachkompetenz”, sie sei “schädlich für den Standort Deutschland”. Alles Stimmen aus den Häusern der Landesdatenschutzbeauftragen. Mal von ganz oben, mal von Mitarbeitern.”, fasste die Süddeutsche Zeitung die  Position ihrer Kritiker aus dem Jahr 2014 zusammen.
 Man mag nun geteilter Meinung sein, inwieweit die BfDI die Möglichkeit der öffentlichen Äußerung intensiver nutzen sollte oder nicht. Dies zu beurteilensteht uns nicht zu und das soll auch nicht Thema dieses Artikels sein.

Umso wichtiger sind aber die inhaltlichen Aussagen der BfDI. Und hier entpuppt sich Frau Voßhoff zur Überraschung vieler doch als BfDI, die den Finger in offene Wunden legt

So bezieht sie beispielsweise gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung klar Stellung (siehe weiter unten im Beitrag), und auch in dem vor wenigen Wochen veröffentlichten 25. Tätigkeitsbericht der BfDI  spricht sie viele Aspekte  an, die unter anderem elementare Versäumnisse der Bundesregierung aufzeig
Natürlich könnte sich an dieser Stelle berechtigterweise fragen: “Was hat das nun alles mit den Positionen der Piratenpartei zu tun?

Das wollen wir an einigen Beispielen belegen, indem wir unser Grundsatzprogramm mit dem Tätigkeitsbericht der BfDI vergleichen, und zwar anhand der Position zu Vorratsdatenspeicherung , Whisteblowerschutz, E-Mail Verschlüsselung und den Datenschutzbehörden.

Mehr dazu lesen ? Dann hier entlang 🙂

 

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