Sondierungsergebnisse im Einzelcheck
Die Sondierungsergebnisse manifestieren digitalen, netzpolitischen, bildungspolitischen und datenschutzrechtlichen Stillstand
Das grundlegende Fazit zu den Sondierungsergebnisse hatten wir Euch ja gestern bereits hier mitgeteilt.
Darüber hinaus hatten wir Euch versprochen, uns auch mit den Einzelergebnisse zu beschäftigen. Grundlage war die Sondierungswunschliste, die wir am 04.01.2018 im Vorfeld der Sondierungen veröffentlicht hatten.
Damit Euch die Interpretation der Ergebnisse nicht ganz so schwer fällt, haben wir alles was von den Sondiereren berücksichtigt wurde grün eingefärbt.
Alles was hingegen nicht berücksichtigt wurde, findet Ihr in rot.
Und nun wünschen wir Euch viel Spaß beim Vergleichen. 🙂
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Vorratsdatenspeicherung und Videoüberwachung (Gesichtserkennungsprojekte) sofort beenden
- Θ Bestehende Gesetze zur anlasslosen Überwachung (Vorratsdatenspeicherung) aufheben.
- Θ Das Projekt in Berlin zur Gesichtserkennung ist auf Grund der desaströsen Ergebnisse sofort zu beenden und es sind keine neuen Vorhaben in diesem Bereich durchzuführen
- Θ Rücknahme der Änderungen des Meldegesetzes
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Datenschutz wahren und fördern
- Θ Sofortige Abschaffung der Quellen-TKÜ (Staatstrojaner), da dieses Verfahren neben der grundsätzlichen Fragwürdigkeit auch Sicherheitslücken in den betroffenen Systemen schafft
- ΘVerbot der Weitergabe biometrischer Daten durch den Staat an Dritte
- Θ Grundsatz der Minimierung der Datenerhebung sowie der Datensparsamkeit für alle Behörden festschreiben
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Erhöhung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Bereich Datenschutz und Digitalisierung
- Θ Erhöhung der Ausgaben auf 5% des BIP
- Θ Gezielte Förderung von Projekten für neue Technologien wie beispielsweise Blockchain
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Algorithmenethik
- Θ Ausweitung des Diskriminierungsverbotes durch Ergänzung des Grundgesetzes hinsichtlich automatisierter Entscheidungen
- Θ Einsetzung einer „Enquete-Kommission“ zur Erarbeitung ethischer Standards bei der Nutzung von Algorithmen
- Θ Offenlegung aller in staatlichen Behörden angewandten Algorithmen durch „Open-Data“-Politik
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Sicherstellung der Meinungsfreiheit
- Θ Damit der freie Meinungsaustausch, auch und gerade in sozialen Netz(werk)en, nicht durch staatliche Maßnahmen nachhaltig eingeschränkt, oder gar unterbunden, wird ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) mit sofortiger Wirkung abzuschaffen.
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Digitale Bildung ermöglichen
- Θ Anpassung der Unterrichtsinhalte durch Einführung eines „Pflichtfach Informatik/Medienkunde/Datenschutz) in den Lehrplänen ab der Grundschule
- Θ Einsatz moderner Unterrichtsformen wir elearning, MOOC, OER sowie die Nutzung freier Software in den Schulen
- Θ Aufhebung des Kooperationsverbots und Bereitstellung der Fördermittel aus dem Digitalpakt
- Θ Befristete Einstellung der Lehrer verhindern und stattdessen in unterrichtsfreien Zeiten (vor allem Sommerferien) Angebote für die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte zur Verfügung stellen/fördern
- Θ Onlineausschreibung aller Studienplätze ermöglichen
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Recht auf Teilhabe an der digitalen Gesellschaft und Netzausbau
- Θ Sicherstellung der Bereitstellung eines schnellen (Glasfaser)Internetanschlusses (ab 50Mbit/s). Die notwendigen Maßnahmen zum Ausbau des Breitbandnetzes in D sind durch entsprechende Gesetze bzw. Bereitstellung von (Förder)Mitteln bereitzustellen. Bei der Bereitstellung ist außerdem darauf zu achten, dass dieses Grundrecht bei Empfängern von Transferleistungen nicht durch Sanktionen beeinträchtigt werden darf.
- Θ Förderung von „Freifunk“-Projekten bzw. anderen alternativen Möglichkeiten der Bereitstellung schneller Breitbandanschlüsse
- Θ Liberalisierung der Infrastruktur durch Übergabe der Verantwortung für die „letzte Meile“ an die Kommunen
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Netzneutralität
- √ Die in der EU bislang festgeschriebene Netzneutralität wird angesichts der Entscheidung der FCC durch die Regierung in Deutschland als unverhandelbare Position auch im europäischen Rechtsraum betrachtet
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Recht auf Verschlüsselung und IT-Sicherheit gewährleisten.
- Θ Jeder Bürger hat das Recht auf eine verschlüsselte Kommunikation
- Θ Der Staat respektiert diese Verschlüsselung und darf diese ausschließlich zur Abwehr schwerer Straftaten gegen die FDGO und zur Terrorabwehr durch eine richterliche Genehmigung (4-Augen-Prinzip) entschlüsseln
- Θ Erarbeitung von Richtlinien für und Einführung eines „Gütesiegels IT-Sicherheit/Datenschutz“ zur Herstellung der Transparenz gegenüber den Verbrauchern
- Θ Staatlicherseits bekannt gewordene Sicherheitslücken unverzüglich veröffentlichen und dürfen auch nicht für Geheimdienste offengehalten/genutzt oder angekauft werden
- Θ Prüfung der Haftung der Hersteller für „unsichere“ Hard- und Software, oder bei Datenverlusten
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Rechtssicherheit für digitale Arbeitsformen und arbeitsmarktliche Voraussetzungen schaffen
- Θ Förderung neuer Arbeitszeitmodelle und rechtliche Sicherstellung des Anspruches auf „Home-Office“
- Θ Mindestlohn auch auf „Clickworker“ ausweiten
- Θ Förderung von Projekten zur Bereitstellung von „Co-Working-Spaces“
- Θ Verpflichtende Bereitstellung von Mitteln für (berufsbegleitende) Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für die neuen digitalen Berufe
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Ausbau der Verwaltung zu einem modernen und digitalen Dienstleister der Bürger und Unternehmen
- Θ Freier Netzzugang in allen öffentlichen Einrichtungen
- Θ Bereitstellung aller behördlich erfassten Daten als „Open-Data“ unter Berücksichtigung des Datenschutzes
- Θ Schaffung eines Rechtsrahmens für ein unterstützendes „Blockchain“-System
- Θ Abschaffung „DE-Mail“ und Festschreibung der Nutzung anderer Verschlüsslungsoptionen (Bsp. PGP) für den vertraulichen Austausch mit der Verwaltung
- √ Einführung des bundeweiten Bürgerportals mit einem einheitlichen verschlüsseltem Zugang
- Θ Grundsätzliche Bereitstellung der Möglichkeit von Online-Sprechstunden mit der Verwaltung
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