Trends im Sektor eGovernment – Ausblick 2014
Wie jedes Jahr wollen wir den Blick nach vorn richten und schauen, wie sich die Entwicklung im Sektor eGovernment darstellt. Dabei geht es weniger um die faktischen Belange, sondern vielmehr um mögliche Trends. Also richten wir den Blick nach vorn und schauen, welche Trends uns 2014 ff begleiten werden.
Doch was steckt genau dahinter. Werfen wir also einmal einen Blick darauf und versuchen diese Trends etwas näher zu beleuchten. Natürlich werde ich nicht auf alle detailliert eingehen, sondern nur die wichtigsten etwas genauer unter die Lupe nehmen.
Trend 1
Cloud Computing
Schauen wir uns schnell an, was eigentlich Cloud Computing bedeutet. Dazu legen wir die Definition des BSI zugrunde.
“Cloud Computing bezeichnet das dynamisch an den Bedarf angepasste Anbieten, Nutzen und Abrechnen von IT-Dienstleistungen über ein Netz. Angebot und Nutzung dieser Dienstleistungen erfolgen dabei ausschließlich über definierte technische Schnittstellen und Protokolle. Die Spannbreite der im Rahmen von Cloud Computing angebotenen Dienstleistungen umfasst das komplette Spektrum der Informationstechnik und beinhaltet unter anderem Infrastruktur (z. B. Rechenleistung, Speicherplatz), Plattformen und Software.”
Kein Thema wurde in den letzten Wochen, Monaten und Jahren so durch die Medien getrieben, wie das Thema Cloud-Computing.Völlig zu Recht, möchte man meinen.
Dies entspricht auch der generellen Entwicklung, die aus folgender Grafik gut abgelesen werden kann. Dabei verspricht Cloud Computing einige Vorteile, die exemplarisch nachfolgend dargestellt sind:
- Einsparung von teilweise erheblichen Investitionen
- Skalierbarkeit der Dienste, d. h. je nach Nutzungsgrad können Ressourcen bedarfsweise angemietet werden, um z. B. Nutzungsspitzen auszugleichen oder schnell auf Wachstum zu reagieren.
- Einsparung von IT-Personal zur Pflege der eigenen Anwendungen
- Aktualität der gemieteten Lösung wird durch den Cloudanbieter sichergestellt
- weltweiter Zugriff via PC, Smartphone, Tablet
- Verminderung der Abhängigkeit von den eigenen IT-Mitarbeitern.
- Höhere Ausfallsicherheit
Insbesondere die aktuelle Ausspähaffaire um die NSA hat deutlich gemacht, dass die Sicherheit der Daten in den jeweiligen Clouds von elementarer Bedeutung sein wird.
Das die Kosten im Rahmen der Nutzung der Cloudtechnologie geringen sein können als eigene Lösungen dürfte kein Geheimnis sein. Allerdings darf dies dann eben nicht zu Lasten der Datensicherheit sowie des Datenschutzes gehen.
Dieses Dilemma aufzulösen (zum Beispiel durch die Schaffung einer “europäischen” Cloud unter Berücksichtigung Datenschutz und Datensicherheit) sollte einer der dringendsten Aufgaben der nächsten Jahre sein. Hierbei kommt es allerdings auch auf den politischen Willen der europäischen Union an, denn erstens werden die Investitionskosten die Möglichkeiten einzelner Mitgliedsstaaten bei weitem übersteigen, und zweitens sind nationale Alleingänge in Zeiten der europäischen Integration auch das politisch falsche Signal.
Trend 2
Mobile Government
Jeder von uns hat am eigenen Leib die Wandlung von stationären Angeboten hin zu mobilen Angeboten mitgelebt bzw. erlebt. War vor Jahren noch der heimische PC oder das Notebook die die Grundlage für die Nutzung des Internet, haben sich über die kurze Episode der Netbooks mittlerweile die Smartphones und die Tablets nicht nur am Markt positioniert. Nein, sie sind auf Grund der Flexibilität und der ständigen Verfügbarkeit (Mobilität) nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken.
Das diese Entwicklung auch nicht vor dem Bereich eGovernment Halt machen würde war absehbar.
“Mobilität ist keine technologische Revolution mehr. Mobile Government ist die „nächste große Welle“ bei der IT-Nutzung im Öffentlichen Sektor und ergänzt eGovernment.
(WASEDA-Studie)
Dies belegen auch die Nutzungs- und Entwicklungszahlen:
Mobilität hat sich ja nunmehr in den letzen Monaten und Jahren in beispielhafter Weise durchgesetzt und die Grenzen nach oben sind offen. Diese Entwicklung belegt auch die Betrachtung des IP-Traffics, der regelrecht explodierte bzw. dies in den nächsten Jahren weiterhin rasant steigen wird.
Dies betrifft eben nicht nur die Smartphones, die uns ja nun schon eine ganze Weile begleiten, sondern auch die mittlerweile etablierten Tablet-PC. Auch hier kann man sich dies anhand der aufgelegten Zahlen recht gut verdeutlichen.
Insofern sind die öffentlichen Behörden in Deutschland gut beraten sich eben nicht nur auf das eigene Webangebot und dort angebotene Prozesse zu beschränken, sondern diese auch im mobil bereitzustellen. Hier bestehen noch die größten Reserven, denn bisher sind viele Angebote noch nicht auf die aktuellen Entwicklungen angepasst. Selbst die Möglichkeiten des responsive Design werden aktuelle nur von einigen öffentlichen Anbietern unterstützt.
Allerdings reicht eben nicht nur mobil aufbereitet (Tablet, sondern vor allen Dingen sollten die entprechenden Angebote auch via App bereitgestellt werden. Diese erfordert dann nochmals ein grundlegendes Umdenken bei der Gestaltung der Auftritte, denn einfach eine Webseite herunterzurechnen macht hier keinen Sinn mehr.
Ein gutes Beispiel wie so etwas funktionieren kann ist hier die Bundesagentur für Arbeit, die mit Ihrer JOBBÖRSE-App (für Android und iOS verfügbar) zeigt, wie man gute Prozesse auch mobil aufbereitet bereitstellen kann. Hierbei wurde eben nicht nur daauf geschaut, welche Funktionen der JOBBÖRSE man in der APP anbieten will, sondern auch,. wie die Integration der App in das mobile device gelingt.
Und so kann man eben auch entsprechende Termine in den Kalender des Smartphone übernehmen, oder aber auch interessante Angebote teilen.
Trend 3
Social Media
Social Media und die öffentliche Hand haben ja nun noch nicht den Status erreicht, bei der man von einer kompletten Integration in die eigenen Prozesse sprechen kann. Nach wie vor sind nur wenige Behörden in den sozialen Medien umfassend vertreten.
Natürlich gibt es auch gerade im Bereich des Datenschutzes, dem der öffentliche Sektor nun ein wenig mehr im Radar haben muss, noch große Herausforderungen, die man nicht einfach so lösen kann. Aber dennoch ist es an der Zeit, dass dieser Kanal nun auch zu einem Standardwerkzeug wird. Allerdings nicht wie die Staatskanzlei in RP, die auf Facebook ein “Rückkanalverbot” fabriziert, und naturgemäß auch einen “Shitstorm” erntete. Nein, es gibt bereits Beispiele, wie Social Media in die eigenen Prozesse integriert werden kann.
Beispielhaft seinen hier genannt
- Facebook-Kanal des BMAS
- Facebook-Kanal des BMZ
- Integration von Xing bei Prozesse der BA
- Twitter-Kanal der BA
- “Ich bin gut Kampagne” der BA auf Facebook
Letztlich muss aber auch klar sein, Social Media ist kein Selbstzweck sondern muss sich in die Ziele und Prozesse, sowie die Kommunikationsrichtlinien einpassen. Und hier scheitert es noch bei vielen Behörden des öffentlichen Sektors. Zu wenig wird einer umfassenden Social Media Strategie Aufmerksamkeit geschenkt. Legt aber doch diese gerade fest, zu welchen Einsatzzwecken die einzelnen Kanäle und Netzwerke genutzt werden können, um die eigenen Inhalte zu transportieren und vor allem aber auch mit dem Bürger in Interaktion treten zu können. Und das hier ein Bedarf besteht, belegt auch folgende Grafik:
Zwingend zu beachten ist dabei, dass das Ganze auf der Grundlage einer Social-Media-Strategie erfolgt, die dann auch durch sinnvolle Guidelines und natürlich auch Monitoring und Kanalbeobachtung ergänzt werden muss. Nur dann kann der Einsatz von Social Media auch ein Erfolg werden.
Nicht zuletzt müssen auch bislang bekannte Strukturen aufgebrochen werden, denn insofern man einen Kanal betreibt erwarten die Nutzer auch einen schnelle Kommunikation. Dies wird sich dann nachhaltig auch auf Arbeitszeitmodelle und Tarifverträge auswirken.
Dennoch ist die mittelfristige Integration der Social Media Kanäle in die eigenen eGovernment-Vorhaben nicht mehr umkehrbar.
Den Zusammenhang zwischen Social Media und eGovernment hatte ich bereits in diesem Blogpost untersucht. An den grundsätzlichen Aussagen hat sich bisher nichts geändert.
Trend 4
Open Government und Big Data
“Open Government bringe vor allem drei Vorteile für Politik, Verwaltung und Gesellschaft mit sich: Eine Verbesserung der Datengrundlage für politische Entscheidungen, eine Stärkung der Integrität sowie Korruptionsvermeidung durch ein höheres Vertrauen der Bevölkerung in seine Regierung.” (Waseda-Studie)
Nun kann man natürlich, wenn man sich mal in der Open Government Landschaft umschaut nur ganz wenige erfolgreiche Vorhaben entdecken, Selbst das “open government Portal” wurde flugs in dein “open data portal” umbenannt. Dies zeugt nicht gerade von der Stringenz der Vorhaben, sondern vielmehr eher von Stückwerk.
Wie open Government umgesetzt werden kann machen uns die Nachbarn aus Österreich schon lange vor, verwunderlich nur, dass wir in Deutschland kaum in der Lage scheinen Schritt zu halten.
Was mit in der Betrachtung der Wissenschaftler komplett fehlt sind die erheblichen Gewinne, die sich aus einer Anwendung der Ansätze aus dem Bereich “open innvation” sowie “crowdsourcing” generieren lassen.
Natürlich muss man immer schauen, wo sich konkrete Ansätze finden lassen, doch die sind in jedem Ressort bzw. bei jeder Behörde sicherlich umfassend vorhanden. Hier heißt es nun auch einmal Mut zu zeigen, und die Bürgerbeteiligung, die Inanspruchnahme von vorhandenem Wissen auch einmal umsetzen zu wollen. Das sich dies unter Nutzung von Social Media ganz schnell und unbürokratisch generieren lässt, sollte an diese Stelle ein offenes Geheimnis sein.
“In der Verwendung von Big Data sehen die Wissenschaftler nicht nur einen Beitrag zum Wirtschaftswachstum, sondern auch die Möglichkeit gerade beim Gesundheitswesen, der Katastrophenvorsorge und beim eGovernment zu neuen Erkenntnissen zu können”
(Waseda-Studie)
Schauen wir uns kurz an, wie es um die Bekanntheit von BIG DATA bestellt ist.
Offensichtlich können die Bundesbürger mit dem Begriff nichts anfangen. Setzt man diese jedoch mit der NSA-Affaire zusammen, dann ergibt sich ein anderes Bild. Dies legt als neben den technischen Herausforderungen Schluss nahe, dass es eine zwingende Notwendigkeit ist, die Bürger über die Chancen und Risiken aufzuklären. Und das am besten mit für den Bürger verständlichen Beispielen.
Wie bereits oben erwähnt ist es mit der Nutzung von open Data und BIG DATA nicht sehr weit her. Allerdings muss man hier auch einschränkend hinzufügen, dass gerade Verwaltungsdaten oft einer erheblichen Sensibilität unterliegen und somit eben nicht im Vorbeigehen den Nutzern zur Verfügung gestellt werden können.
Andererseits sollte man auch beachten, dass die Nutzung von BIG DATA bereits jetzt an die Grenzen stößt, da die meisten DWH mit relationalen Datenbanken arbeiten. Und diese sind nicht einmal ansatzweise in der Lage, die Datenmengen entsprechend zu verarbeiten, geschweige denn vernünftig aufzubereiten. Insofern liegt hier eine große Aufgabe, diese Daten auch nutzbar zu machen und die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Dies bedeutet sicher Investitionen, die sich aber aus meiner Warte schnell amortisieren.
Und leider sind auch hier die Ansätze nicht auf Bundesebene koordiniert, sondern man lässt sich einfach überraschen, was die einzelnen Länder und Kommunen zuwege bringen. Hier fehlt meines Erachtens eine nationale Strategie, und daraus resultierend ein Expertenkreis, der die vielen Ansätze und Ideen bündeln und dann auch beratend begleiten kann.
These 5
Demografische Entwicklung und digitale Teilhabe
“Auf die digitale Teilhabe sei gerade unter dem Gesichtspunkt alternder Gesellschaften großer Wert zu legen. Zum Beispiel könne IT mit Telefonkonferenzen und e-Learning-Angeboten ältere Menschen unterstützen und sie miteinander und mit der jüngeren Generation in Verbindung bleiben lassen.” (WASEDA-Studie)
Bevor wir hier tiefer einsteigen, schauen wir uns erst einmal die demografische Entwicklung an:
Sicher nicht überraschend, da in den Medien nun immer wieder erwähnt, ist die Tatsache, dass die junge Generation im Vergleich zur älteren Generation immer weiter an Breite verliert. Dies bedingt sowohl eine umfassende Einbeziehung der älteren Generation in die Kommunikation, andererseits aber auch den Austausch zwischen alt und jung.
Und dies trifft nicht nur den freien Austausch im Internet, sondern vielmehr besteht das Generationenproblem auch in den Verwaltungen selber. Hierzu gibt es noch keine Konzepte, wie gerade der Wissenstransfer sichergestellt werden kann. Viele Erfahrungsträger gehen in den wohlverdienten Ruhestand und nehmen ihr über die Jahre gesammeltes Wissen im Kopf mit nach Hause.
Für mich ist dies eine der dringendsten Herausforderungen die gelöst werden muss. Ob man dies bereits währen der Arbeitszeit durch sinnvolle interne Netzwerke, die Nutzung von internen Social Media oder andere Ansätze umsetzt spielt dabei keine Rolle. Hauptsache man erkennt frühzeitig dieses Problem und geht es auch an.
Natürlich können auch mit den bereits aus dem Unternehmen/der Behörde ausgeschiedenen die vielfältigen Möglichkeiten im Bereich Social Media genutzt werden (zum Beispiel Alumni-Gruppe auf Xing oder ähnliches).
Die von den Wissenschaftlern genannten Telefonkonferenzen selbst sehe ich bereits als völlig überholt an. Entweder man nutzt die Möglichkeiten Social Media oder den persönlichen Kontakt. Nicht zu vergessen auch die Möglichkeiten, die sich durch die Nutzung der Videotechnologie (Bewegtbild) erzielen lassen. Google mit seinen Hangouts aber auch Skype sind hier vielversprechende Ansätze, die man weiterverfolgen sollte.
Und auch im Bereich von open innovation besteht eine wunderbare Möglichkeit, den Austausch zwischen jung und alt zu forcieren und somit auch den Kontakt auf einer Interessensebene herzustellen.
These 6
Cyber-Sicherheit
“eGovernment-Dienstleistungen werden für die Bürger als kostengünstige Dienstleistung immer attraktiver werden. Datenschutz und Datensicherheit stellen die Verwaltungen vor die gleichen Probleme, wie Unternehmen im eBusiness. Doch derzeit habe jeder Bürger verschiedene Identifizierungsmöglichkeiten zu den jeweiligen Behörden, was One-Stop-Services verhindere.”
Ein interessantes Thema, bei dem die Meinungen (gerade in Deutschland) sehr weit auseinander gehen. Nein, nicht was die Cyber-Sicherheit betrifft, sondern die nationale ID-Karte.
Im Bereich der Authentifizierung von Nutzern hat Deutschland den neuen elektronischen Personalausweis eingeführt. Nach letzten Schätzungen dürften der Umtausch der alten Ausweise in das neue Format irgendwann 2020 abgeschlossen sein. Aber hilft dies letztlich bei der Akzeptanz ?
Im Moment treten hierbei 2 Probleme auf.
Einerseits gibt es für die Nutzung des nPA und seiner Signaturfunktion (eID)noch viel zu wenig Prozesse, die durch Bund und Länder zur Verfügung gestellt werden. Natürlich investieren Bund und Länder auch nur dann, wenn sich diese Prozesse dann auch wirtschaftlich nutzen lassen. Aber solange hier noch zu wenig Angebote vorhanden sind, ist die Motivation der Bürger sich den nPA zu beschaffen auch sehr gering.
Nicht zu vergessen sind andererseits die Kosten für den Bürger, die durch die Beschaffung des Lesegerätes anfallen.
Was dann noch erschwerend hinzukommt ist die Tatsache, dass man den nPA dann eben nicht mobil einsetzen kann, denn man trägt sicherlich kaum das Lesegerät immer bei sich. Auch dies verhindert den massiven Einsatz des nPA, und schlicht auch dessen Akzeptanz.
Das man dieses Problem nun erkannt hat ist schon einmal gut, aber dennoch ist man hier noch sehr weit von der Umsetzung entfernt.
Des Weiteren hat gerade Deutschland (noch) kein vernünftiges eGovernment-Gesetz, welches dem nPA auch die umfassenden Möglichkeiten einräumt, die eine Nutzung von Onlineprozessen für den Bürger attraktiv macht. Das dieses Gesetz nun 2013 verabschiedet werden soll ist gut, aber dennoch werden bis dahin nicht genügend E2E-Prozesse durch die Verwaltungen zur Verfügung gestellt sein.
Auch nicht ganz ohne Bedeutung ist die Problematik der EU-weiten Anerkennung der eID. Hier sorgen die nationalen Lösungen derzeit eher für Chaos, denn für eine sinnvolle Nutzung. Dies hat auch die EU selber erkannt, ist aber an dieser Stelle noch machtlos. Solange sich die EU-Staaten nicht für einen übergreifenden Standard entscheiden, wird das nationale Durcheinander anhalten …. leider. Also sollte hier eine der dringendsten Aktionen der EU liegen, dies gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten hinzubekommen.
Ein kurzes Wort zu DE-Mail.
Diese soll ja nun auch mit dem eGovernment-Gesetz kommen und gewisse Funktionen im verbindlichen Rechtsverkehr übernehmen. Meine Prognose: DE-Mail wird sich nicht durchsetzen. Einerseits ist dieses Verfahren mit zu vielen Problemen behaftet (keine E2E-Verschlüsselung etc.), andererseits wird die Kostenstruktur dafür Sorge tragen, dass dieses Instrument ein Nischendasein fristen wird. Darauf hatte ich in diesem Blogpost bereits hingewiesen. Auch an diesen Aussagen hat sich grundsätzlich nichts Wesentliches geändert.
Hier wäre es aus meiner Sicht besser gewesen, wenn man eine europäische Lösung entwickelt hätte.
Vielleicht wird das erst dann geschehen, wenn man sich das Scheitern von DE-Mail eingesteht.
Soweit meine persönliche Einschätzung zu den 6 wichtigsten Trends im Bereich eGovernment. Es darf gern darüber diskutiert werden.